Apple hat gerade das Patent angemeldet. Es deutet auf eine mögliche Weiterentwicklung der MacBook-Laptop-Tastaturen hin zu virtuellen Tasten und mit flexiblen, druckempfindlichen Oberflächen hin.
In den letzten Jahren hatte Apple Probleme mit MacBook Pro- , insbesondere mit denen mit Butterfly-Mechanismus. Letztere sind oft anfällig für das Eindringen von Staub und Schmutz, was zu Fehlfunktionen der Tasten führen kann. Das Problem konnte 2018 nur teilweise umgangen werden. Fakt ist jedoch, dass das Tastaturdesign immer noch anfällig für Verschmutzungen ist.
Apple erwägt radikalere Lösungen zur Lösung dieses Problems, wie aus einem gestern vom US-Patentamt erteilten Patent hervorgeht. Dieses Patent mit dem Namen „Configurable Pressure Sensitive Input Structure for Electronic Devices“ beschreibt eine Tastatur mit Trackpad, bestehend aus einer druckempfindlichen Oberfläche, flexibel und mit einer Art darunterliegendem Display, das virtuelle Tasten darstellen kann.
Eine mehr als nur berührungsempfindliche Tastatur
Wenn man das Patent liest, scheint es sich von Touchscreen-Tastaturen für das iPad zu unterscheiden. Es wäre kein einfacher Touchscreen, sondern ein komplexeres Eingabesystem, das auf Druck (also auf die ausgeübte Kraft und nicht auf einfache Berührung) reagiert. Es ist daher in der Lage, sich unter den Fingern des Benutzers zu biegen. Dies würde dann mit einem Feedback-System kombiniert, so dass der Benutzer den Tastendruck wahrnehmungsmäßig registrieren und so eine überzeugende Reaktion auf den Druck erhalten könnte.
Das Gerät würde dann die ganze Vielseitigkeit einer typischen virtuellen Tastaturanwendung bieten, mit einem Layout und Bedienelementen, die sich je nach Bedarf oder Betriebskontext ändern könnten. Eine solche Optimierung würde nicht unbedingt das Entfernen physischer Tastaturen erfordern.
Dies ist ein interessanter Ansatz, der versucht, die Grenzen mechanischer Tastaturen (Tastenbruch usw.) und virtueller Tastaturen (nicht optimales Bedienverhalten) zu überwinden. Man sollte jedoch bedenken, dass es sich lediglich um ein Patent handelt, das nicht unbedingt dazu gedacht ist, kurzfristig etwas Reales zu werden.